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Rechtsprechung
   BFH, 29.10.1997 - II B 117/96   

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https://dejure.org/1997,9863
BFH, 29.10.1997 - II B 117/96 (https://dejure.org/1997,9863)
BFH, Entscheidung vom 29.10.1997 - II B 117/96 (https://dejure.org/1997,9863)
BFH, Entscheidung vom 29. Oktober 1997 - II B 117/96 (https://dejure.org/1997,9863)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 597
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 04.03.1992 - II B 201/91

    Behauptung eines nicht protokollierten Beweisantrags genügt nicht

    Auszug aus BFH, 29.10.1997 - II B 117/96
    Bei der Prüfung, ob ein Verfahrensmangel vorliegt, ist vom materiell-rechtlichen Standpunkt des Finanzgerichts (FG) auszugehen (ständige Rechtsprechung; vgl. Senatsbeschluß vom 4. März 1992 II B 201/91, BFHE 166, 574, BStBl II 1992, 562 ).
  • BFH, 05.06.1991 - II B 180/90
    Auszug aus BFH, 29.10.1997 - II B 117/96
    Wird der Verstoß gegen Vorschriften des Prozeßrechts gerügt, auf deren Beachtung die Beteiligten verzichten können, muß außerdem vorgetragen werden, daß der Verstoß in der Vorinstanz gerügt wurde, oder weshalb den Beteiligten eine derartige Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung; vgl. Senatsbeschluß vom 5. Juni 1991 II B 180/90, BFH/NV 1992, 397).
  • BFH, 27.12.1993 - V B 82/92

    Begründungsanforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 29.10.1997 - II B 117/96
    Ferner ist vorzutragen, inwieweit der Beschwerdeführer alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, sich das rechtliche Gehör vor dem FG zu verschaffen (vgl. hierzu Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Dezember 1993 V B 82/92, BFH/NV 1995, 398, m.w.N.).
  • BFH, 16.07.1996 - VII B 25/96

    Voraussetzungen der Annahme einer grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BFH, 29.10.1997 - II B 117/96
    Dazu ist erforderlich, daß der Beschwerdeführer konkret auf die Rechtsfrage, ihre Klärungsbedürftigkeit und ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (vgl. BFH-Beschluß vom 16. Juli 1996 VII B 25/96, BFH/NV 1996, 922, m.w.N.).
  • BFH, 13.12.2013 - X B 46/13

    Keine Revisionszulassung wegen Einwänden gegen die Richtigkeit der Schätzung von

    Ferner wäre aufzuführen gewesen, inwiefern das Urteil des FG aufgrund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung auf der unterbliebenen Beweisaufnahme bzw. Anhörung beruhen kann und dass die Nichterhebung von Beweisen vor dem FG rechtzeitig gerügt wurde oder aufgrund des Verhaltens des FG nicht mehr gerügt werden konnte (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Beschluss vom 29. Oktober 1997 II B 117/96, BFH/NV 1998, 597), bzw. weshalb das FG von sich aus den Sachverhalt weiter hätte ermitteln müssen.
  • BFH, 25.05.2000 - V B 55/00

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Divergenz

    Ferner ist aufzuführen, inwiefern das Urteil des FG aufgrund dessen sachlich rechtlicher Auffassung auf der unterbliebenen Beweisaufnahme bzw. Anhörung beruhen kann und dass die Nichterhebung von Beweisen vor dem FG rechtzeitig gerügt wurde oder aufgrund des Verhaltens des FG nicht mehr gerügt werden konnte (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Beschluss vom 29. Oktober 1997 II B 117/96, BFH/NV 1998, 597), oder, weshalb das FG von sich aus den Sachverhalt weiter hätte ermitteln müssen.
  • BFH, 27.07.1999 - VII B 342/98

    Verfahrensrügen: Verletzung des rechtlichen Gehörs, Ablehnung einer

    Ferner ist auszuführen, inwiefern das Urteil des FG aufgrund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung auf der unterbliebenen Beweisaufnahme bzw. Anhörung beruhen kann und daß die Nichterhebung von Beweisen vor dem FG rechtzeitig gerügt wurde oder aufgrund des Verhaltens des FG nicht mehr gerügt werden konnte (BFH in ständiger Rechtsprechung, vgl. Beschluß vom 29. Oktober 1997 II B 117/96, BFH/NV 1998, 597).
  • BFH, 27.04.2000 - VII B 110/99

    Abrechnungsbescheid - Aufrechnung - Rückforderungsanspruch - Sachaufklärung

    Für die Rüge mangelnder Sachaufklärung (§ 76 Abs. 1 FGO) bedarf es der Darlegung der ermittlungsbedürftigen Tatsachen, der im Verfahren vor dem FG angebotenen Beweismittel und der dazu angegebenen Beweisthemen, der genauen Fundstellen, an denen die Beweismittel und die Beweisthemen angeführt worden sind, oder --falls solche Beweisanträge nicht gestellt worden sind-- der Ausführung, welche Tatsachen das FG auch ohne besonderen Antrag hätte aufklären müssen oder welche Beweise es von Amts wegen hätte erheben müssen und dass diese aus der Sicht des FG entscheidungserheblich gewesen wären (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 1998 VII B 229/97, BFH/NV 1998, 984, und vom 29. Oktober 1997 II B 117/96, BFH/NV 1998, 597; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Rz. 65, § 120 Rz. 40 f.).
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Rechtsprechung
   BFH, 29.10.1997 - II B 119/96   

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https://dejure.org/1997,11960
BFH, 29.10.1997 - II B 119/96 (https://dejure.org/1997,11960)
BFH, Entscheidung vom 29.10.1997 - II B 119/96 (https://dejure.org/1997,11960)
BFH, Entscheidung vom 29. Oktober 1997 - II B 119/96 (https://dejure.org/1997,11960)
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Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 597
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 26.04.1995 - II B 111/94

    Annahme der Vertragsverflechtung bei Bauherrenmodellen

    Auszug aus BFH, 29.10.1997 - II B 119/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) müssen in der Beschwerdebegründung abstrakte Rechtssätze des vorinstanzlichen Urteils und der Divergenzentscheidung des BFH so genau bezeichnet werden, daß die Abweichung erkennbar wird (vgl. Senatsbeschluß vom 26. April 1995 II B 111/94, BFH/NV 1995, 1074, m.w.N.).
  • BFH, 15.02.1995 - II B 97/94

    Anforderungen an eine Beschwerdebegründung - Grundsätzliche Bedeutung der

    Auszug aus BFH, 29.10.1997 - II B 119/96
    Dabei ist von der Rechtsauffassung des FG auszugehen (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom 15. Februar 1995 II B 97/94, BFH/NV 1995, 987).
  • BFH, 14.10.1998 - X B 34/98

    Grundsätzliche Bedeutung - Darlegungspflicht

    Wird mit einem behaupteten Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten, der als solcher nicht zwingend ein Verfahrensmangel i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. Dezember 1996 II B 108/96, BFH/NV 1997, 499; vom 9. Juli 1997 V B 5/97, BFH/NV 1998, 45, 46), geltend gemacht, das FG habe seiner Entscheidung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde gelegt (Verstoß gegen § 96 FGO), müssen nicht nur die Aktenteile, die das FG nach Ansicht der Klägerin nicht berücksichtigt hat, genau bezeichnet werden, sondern es muß außerdem dargelegt werden, welche Schlußfolgerungen sich dem FG --ausgehend von dessen materiell-rechtlicher Auffassung-- nach Ansicht der Klägerin aufgrund dieser Tatsachen hätte aufdrängen müssen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. September 1996 X B 76/96, BFH/NV 1997, 246; vom 7. Oktober 1996 VIII B 138/95, BFH/NV 1997, 412; vom 29. Oktober 1997 II B 119/96, BFH/NV 1998, 597; vom 4. Dezember 1997 VIII B 18/97, BFH/NV 1998, 859).
  • BFH, 25.07.2001 - XI B 148/99

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zustellung eines Urteils - Verfahrensmangel -

    Hierzu hätten sie nicht nur im Einzelnen die Tatsachen angeben müssen, die das FG ihrer Ansicht nach nicht berücksichtigt hat, sondern sie hätten auch darlegen müssen, welche Schlussfolgerungen sich dem FG aufgrund dieser Tatsachen hätten aufdrängen müssen; dabei ist von der Rechtsauffassung des FG auszugehen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Oktober 1997 II B 119/96, BFH/NV 1998, 597).
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   BFH, 28.10.1997 - IV S 6/97   

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https://dejure.org/1997,8484
BFH, 28.10.1997 - IV S 6/97 (https://dejure.org/1997,8484)
BFH, Entscheidung vom 28.10.1997 - IV S 6/97 (https://dejure.org/1997,8484)
BFH, Entscheidung vom 28. Oktober 1997 - IV S 6/97 (https://dejure.org/1997,8484)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 597
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 29.03.1974 - III B 43/73

    Aussetzung der Vollziehung - Beschwerde - Beschluß - Zurückweisung - Revision -

    Auszug aus BFH, 28.10.1997 - IV S 6/97
    Wird der angefochtene Verwaltungsakt unanfechtbar, können ernstliche Zweifel an seiner Rechtmäßigkeit nicht mehr bestehen (Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 29. März 1974 III B 43/73, BFHE 112, 239, BStBl II 1974, 463).
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Rechtsprechung
   BFH, 29.10.1997 - II B 29/97   

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https://dejure.org/1997,12420
BFH, 29.10.1997 - II B 29/97 (https://dejure.org/1997,12420)
BFH, Entscheidung vom 29.10.1997 - II B 29/97 (https://dejure.org/1997,12420)
BFH, Entscheidung vom 29. Oktober 1997 - II B 29/97 (https://dejure.org/1997,12420)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 597
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 29.07.1996 - III R 11/96

    Abänderung der Höhe einer Investitionszulage

    Auszug aus BFH, 29.10.1997 - II B 29/97
    Unter diesen Umständen konnte offenbleiben, ob die Beschwerde wegen Versäumung der Beschwerdefrist oder wegen Einlegung der Beschwerde durch eine nichtpostulationsfähige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, z.B. BFH-Beschluß vom 29. Juli 1996 III R 11/96, BFH/NV 1997, 141, m.w.N.) ebenfalls als unzulässig zu verwerfen wäre.
  • BFH, 23.08.1996 - IV B 123/95

    Zulässigkeit einer Beschwerde bei fehlender ordnungsgemäßer Vertretung

    Auszug aus BFH, 29.10.1997 - II B 29/97
    Unter diesen Umständen konnte offenbleiben, ob die Beschwerde wegen Versäumung der Beschwerdefrist oder wegen Einlegung der Beschwerde durch eine nichtpostulationsfähige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, z.B. BFH-Beschluß vom 29. Juli 1996 III R 11/96, BFH/NV 1997, 141, m.w.N.) ebenfalls als unzulässig zu verwerfen wäre.
  • BFH, 13.11.1991 - II B 71/91

    Inhaltliche Anforderungen an eine Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs und eine

    Auszug aus BFH, 29.10.1997 - II B 29/97
    Dies erfordert, daß der Beschwerdeführer schlüssig Tatsachen bezeichnet, aus denen sich ergibt, daß ein Verfahrensmangel vorliegt, und darlegt, daß das angefochtene Urteil auf ihm beruhen kann (vgl. Senatsbeschluß vom 13. November 1991 II B 71/91, BFH/NV 1992, 261).
  • BFH, 17.08.2001 - XI B 95/00

    Zulässigkeit der Beschwerde - Nichtzulassungsbeschwerde - Verletzung rechtlichen

    Dazu hätten sie die Aktenteile, die das FG ihrer Ansicht nach nicht berücksichtigt hat, genau bezeichnen und darüber hinaus darlegen müssen, welche Schlussfolgerungen sich dem FG auf Grund dieser Tatsachen hätten aufdrängen müssen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Oktober 1997 II B 29/97, BFH/NV 1998, 597).
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